Infos zur Schmittener Straßenbeitragssatzung

Bei Erschließung einer Straße gilt grundsätzlich, dass der Bürger nach der Erschliessungsbeitragssatzung (Fassung vom 25.08.1987)  an den Kosten beteiligt wird.

 

Sofern eine Straße erneuert wird, das heißt, diese wurde zuvor bereits erschlossen, so wird nunmehr der Bürger im Rahmen der wiederkehrenden Straßenbeitragssatzung (Satzung über die Erhebung Wiederkehrender Straßenbeiträge (WStrBS) der Gemeinde Schmitten im Taunus (Fassung vom 07.07.2022) an den Kosten beteiligt.

Dabei wird der Bürger immer dann beteiligt, sobald eine Straßenbaumaßnahme in seinem Abrechnungsgebiet (i.d.Regel im jeweiligen Ortsteil) stattfindet.

 

Aktuelles:              

Einladung zur Gemeindevertreter-sitzung am:

12.11.2025 ab 19:30 Uhr im DGH Arnoldshain

 

b-now Treffen:

Einladung zur offenen Fraktionssitzung und Bürgerstammtisch immer montags vor der GVE im Kurhaus Ochs - 19:30 Uhr

am 10.11.2025

 

Informationen zum

Glasfaserausbau 

 

17.11.2021

Kahlschläge im Wald - ZDF

ZDF Frontal vom 16. November 2021

Videolänge: 4 min · Politik. Jetzt abspielen. 

 

hr-fernsehen, 06.08.2021

Auto-Posing: Ruhestörung

 

Link zum Rats-informationssystem der Gemeinde

Hier der Link

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17.09.2020

hr fernsehen: engel fragt "Wie geil ist Rasen" Link zur Sendung

Gerade Biker, die auf kurvenreichen Straßen heizen, haben eine Debatte über Fahrverbote für Motorräder ausgelöst. 

 

04.08.2020

Link hr Fernsehen

 "Die Ratgeber"

Bikerlärm - Proteste gegen rüchsichtsloses Fahren

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