BÜRGERLISTE NEUE OFFENE WÄHLERGEMEINSCHAFT SCHMITTEN
(bürgerliste now schmitten)
S A T Z U N G
§ 1 Name und Sitz
1. Der Name der Wählergemeinschaft ist:
Bürgerliste Neue offene Wählergemeinschaft Schmitten (bürgerliste now schmitten). Die Abkürzung lautet b-now.
2. Der Sitz der bürgerliste now schmitten ist Schmitten im Taunus.
§ 2 Zweck und Ziel
1. Ziel der bürgerliste now schmitten ist ohne Rücksicht auf parteipolitische
Interessen der Schutz und die Erhaltung der Natur und Umwelt, die Verbesserung der Information der Bürgerinnen und Bürger in Schmitten und ihrer Beteiligung an Entscheidungsprozessen, insbesondere
2. Zweck der bürgerliste now schmitten ist die Beteiligung an der Kommunalwahl.
Sie ist nicht auf einen wirtschaftlichen Betrieb ausgerichtet.
§ 3 Mitgliedschaft
1. Mitglied kann jede natürliche Person mit dem 1. Wohnsitz in Schmitten werden,
sofern sie die Satzung der bürgerliste now schmitten zur Kommunalwahl
anerkennt.
2. Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand
erworben. Über den Aufnahmeantrag entscheidet alleinig der Vorstand.
3. Die Mitgliedschaft endet
a) durch schriftliche Austrittserklärung gegenüber dem Vorstand
b) durch Ausschluß durch Beschluß des Vorstands
c) durch Tod
§ 4 Organe der bürgerliste now schmitten
1. Die Mitgliederversammlung
2. Der Vorstand
3. Die Fraktion
§ 5 Mitgliederversammlung
1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ.
2. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand.
3. Die Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Abstand von zwei Jahren
zusammen.
4. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten
gefasst.
5. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung muss einberufen werden, wenn
dies mindestens 20 Prozent der Mitglieder schriftlich unter Angabe der Gründe
beantragen. Die außerordentliche Mitgliederversammlung wird bei Vorliegen dieser Voraussetzungen innerhalb von 6 Wochen einberufen.
6. Der Termin der Mitgliederversammlung muss mindestens eine Woche vorher
bekanntgegeben werden. Die Bekanntgabe kann per Email erfolgen. Die
Einberufungsfrist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied in Textform mitgeteilte (E-Mail)Adresse gerichtet ist.
§ 6 Vorstand
1. Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus bis zu fünf von der
Mitgliederversammlung gewählten Mitgliedern.
2. Die Vorstandsmitglieder werden für drei Jahre bestellt. Der Vorstand bleibt so
lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
3. Der Vorstand gibt sich seine Geschäftsordnung selbst.
4. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so findet für den Rest der Amtszeit des
Vorstandes auf der nächsten Mitgliederversammlung eine Nachwahl statt.
5. Jedes Vorstandsmitglied ist zur Einzelvertretung befugt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot) befreit.
§ 7 Fraktion
1. Die Fraktion besteht aus den gewählten Gemeindevertretern
der bürgerliste now schmitten.
2. Die Fraktion gibt sich ihre Geschäftsordnung selbst und wählt einen
Vorsitzenden.
3. Der/die Fraktionsvorsitzende berichtet dem Vorstand auf dessen Wunsch
und der Mitgliederversammlung über die Tätigkeit der Fraktion.
§ 8 Finanzen
1. Die Gelder der bürgerliste now schmitten dürfen ausschließlich für den
satzungsgemäßen Zweck verwendet werden.
2. Die bürgerliste now schmitten haftet nur mit ihrem Eigenvermögen.
3. Die bürgerliste now schmitten erhebt einen Mitgliedsbeitrag von EUR 25 p.a.
Es ist auch beim unterjährigen Eintritt stets der volle Jahresbeitrag zu zahlen.
Bei der Beendigung der Mitgliedschaft werden anteilige Mitgliedsbeiträge nicht
erstattet.
4. Neben den Mitgliedsbeiträgen finanziert sich die bürgerliste now schmitten
vor allem durch Spenden.
5. Im Falle der Auflösung der bürgerliste now schmitten fällt das Vermögen
an die Feldberginitiative e.V. (Amtsgericht Königstein, VR 101927).
§ 9 Satzungsänderung und Auflösung
1. Satzungsänderungen bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder
in der Mitgliederversammlung.
2. Die Auflösung der bürgerliste now schmitten ist nur in einer eigens zu diesem Zweck mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden Mitgliederversammlung möglich. Für die Auflösung der bürgerliste now schmitten ist eine Mehr heit von 3/4 der anwesenden Mitglieder erforderlich.